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Walliser Verband der Mittelschullehrer

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Verabschiedung des neuen MAR: Auswirkungen auf das Wallis

Aktualisiert am 21. Februar nach einer Mitteilung der EDK über die Abrechnung der Philosophie

Am 22. Juni verabschiedete die EDK die Revision des MAR (der Beschluss enthält die Gesetzestexte und den Kommentar der EDK). Hier sind die Auswirkungen auf die Walliser Gymnasien aufgeführt.

1) Allgemeines

Die Ziele der gymnasialen Maturität und die erwarteten Kompetenzen wurden neu formuliert (Art. 6), um "den Inhabern des Zeugnisses die persönliche Reife zu verleihen, die für die Aufnahme eines Hochschulstudiums erforderlich ist, und sie auf die Übernahme anspruchsvoller Verantwortung in der Gesellschaft vorzubereiten".

Die derzeitige Struktur mit einem gemeinsamen Bereich (Grundlagenfächer GF), Wahlfächern (Schwerpunktfächer SF, Ergänzungsfächer EF und Maturaarbeit MA) und Sport wird beibehalten.

Die Mindestdauer der gymnasialen Bildungsgänge beträgt nunmehr vier Jahre (Art. 7).

2) Grundlagenfächer GF

Durch die Abschaffung der Pflichtfächer werden Informatik und das Fach Wirtschaft und Recht zu GFs (Art. 11), die künftig für die Maturität zählen werden. Bildende Kunst und Musik bilden wie bisher einen einzigen Fachbereich. Leider bleibt Philosophie trotz wiederholter Forderungen der SSPES eine von den Kantonen frei wählbare Fachrichtung. Die Kantone haben weiterhin die Möglichkeit, Fächer einzuführen (z.B. Religionswissenschaften), die jedoch nicht für die Maturität zählen.

Die Mindestunterrichtszeit pro GF-Bereich wird leicht geändert (Art. 18): 27% für Sprachen (-3%), 27% für MINT (Mathematik - Info - experimentelle Wissenschaften; Status quo), 12% für SHS (Geschichte - Geographie - Wirtschaft und Recht - Philosophie; +2%), 6% für Kunst (Bildende Kunst und Musik; +1%). Die 15% für den Wahlbereich und die 13% für die kantonale Marge bleiben unverändert.

Der Mindestanteil der Geistes- und Sozialwissenschaften wurde von 10% auf 12% erhöht. Der Grund: Geschichte ist für die politische Bildung (Citizenship Education, CE) und Geographie für die Bildung für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Education, SDE) zuständig, zwei neu eingeführte Ziele (Kap. II der RLP, die sich noch in der Vernehmlassung befinden).

Wenn man beispielsweise das Kollegium Spiritus Sanctus in Brig zugrunde legt (siehe Tabelle am Ende des Dokuments, Variante 1), betragen die Anteile 33,3% für Sprachen, 28,3% für MINT, 15% für GSW, 3,3% für Kunst und 20% für den Wahlbereich. Ein Bereich wird daher unterversorgt sein: Kunst. Ein Wechsel von Stunden aus dem ersten Jahr wird unvermeidlich sein, und sei es nur, um Wirtschaftsstunden in den MAR-Curriculum einzuführen. Es sei denn, es werden ehrgeizigere Überlegungen zu den Stundenplänen angestellt....

Es sollte auch daran erinnert werden, dass der Sport nicht in den Geltungsbereich des MAR fällt. Er unterliegt spezifischen Bundesbestimmungen (Sportförderungsgesetz und -verordnung, SpoFöG und SpoFöV), die mindestens 110 Unterrichtsstunden pro Schuljahr verlangen, die gleichmäßig über das gesamte Schuljahr verteilt sind (SpoFöV Art. 49.3), d.h. 3 Stunden pro Woche (bei einem Jahr mit 38 Wochen). Derzeit wird das Defizit an Stunden durch sportliche Aktivitäten während des Jahres ausgeglichen. Dieser Status hat auch zur Folge, dass Sport nicht als GF gilt und nicht für die Matura zählt.

Es ist anzumerken, dass das Prinzip der Grundkompetenzen in Sprache 1 und Mathematik nunmehr verankert ist (Art. 19).

3) Schwerpunktfächer SF und Ergänzungsfächer EF

Die EDK hat darauf verzichtet, eine Liste von Fächern für die Wahlfächer zu erwähnen (wie u.a. von der VSG gefordert). Auf diese Weise wird das Spektrum der möglichen SF und EF deutlich erweitert (Art. 12-14), bleibt aber von der Wahl der Kantone abhängig (Art. 16): Jeder Kanton kann wählen, welche Optionen er in allen in der MAR vorgesehenen Fächern oder sogar in anderen Fächern anbietet (Jura bietet z.B. ein SF Theater an). Es sei daran erinnert, dass die WVM im Wallis gegen eine Vervielfachung der SF wie auch der EF ist, insbesondere aufgrund der in diesem Kanton vorgeschriebenen Quote (12 Schülerinnen und Schüler).

Die Kombination von Fächern (z.B. Biologie und Chemie) ist weiterhin möglich, aber nicht mehr obligatorisch für die Naturwissenschaften. Es wird auch mit Zufriedenheit festgestellt, dass die SF Phys-ADM in Phys-Math umbenannt werden sollte, da das Fach Anwendung der Mathematik verschwindet: Der Programmierteil wird nun von der Informatik übernommen.

Ein kleines Detail, das für die betroffenen SF von grosser Bedeutung ist: Der Ausschluss der Wahl der Musik-EF (und des Sports) für Studierende der SF Bildende Kunst (und umgekehrt) entfällt. Die Ausschlüsse aufgrund gleicher Sprachen in GF und SF sowie aufgrund gleicher Fächer in SF und EF bleiben natürlich bestehen.

4) Maturitätsarbeit MA

Zwei Punkte führen zu Änderungen in Bezug auf die Masterarbeit (Art. 17 und 25.2c):

  • Jede MA muss einen wissenschaftspropädeutischen Teil enthalten (z.B. ist es nicht mehr möglich, ein Kunstwerk allein zu erstellen).
  • Die Bewertung des Prozesses ist in der schriftlichen oder mündlichen Bewertung enthalten.

Sowohl WVM als auch VSG bedauern die Änderung in Bezug auf die Bewertung der Vorgehensweise, die durch die Entwicklung von Werkzeugen wie ChatGPT noch unangemessener geworden ist.

5) Prüfungsfächer

Das Mindestsystem der Prüfungsfächer (Art. 24) ist das gleiche wie heute: Sprache 1, Sprache 2, Mathematik, SF, ein vom Kanton gewähltes Fach. Es wird klargestellt, dass die Prüfungen schriftlich sind und durch mündliche Prüfungen mindestens in den Sprachen 1 und 2 ergänzt werden.

Darüber hinaus führt die MAR die Möglichkeit von vorgezogenen Prüfungen (max. zwei) wieder ein, frühestens zwei Jahre vor der Maturität, um beispielsweise eine Maturitätsprüfung in Geographie abzulegen.

6) Erfolgskriterien

Wie bisher reichen die Noten von 1 bis 6 (Durchschnitt 4) und werden auf der Grundlage der Ergebnisse des letzten Unterrichtsjahres (und der Maturitätsprüfungen in den Prüfungsfächern) festgelegt (Art. 25).

Die Bestehenskriterien sind letztlich unverändert: doppelter Ausgleich für alle Noten (GF, SF, EF und MA) und maximal vier ungenügende Noten. Es bleibt abzuwarten, ob das Wallis sein drittes Kriterium, die kantonale 20-Punkte-Regel, beibehalten wird.

7) Transversalität und Vertikalität

Ein neuer Artikel über Fairness stellt unter anderem sicher, dass "[…] ein kontinuierlicher Dialog zwischen der Volksschule und den Maturitätsschulen sowie zwischen den Maturitäts- schulen und den Hochschulen [besteht]." (Art. 32.3).

Darüber hinaus betonen mehrere Artikel die Bedeutung der Interdisziplinarität, die bereits im vorherigen MAR enthalten war, deren Umsetzung jedoch bislang als nicht ausreichend angesehen wurde. Insbesondere Artikel 20 schreibt vor, dass mindestens 3% des Unterrichts in interdisziplinärer Form erteilt werden müssen. Erfreuliche Aussichten!

8) Mobilität und Gemeinwohl

Die fakultativen Kurse in Italienisch und Englisch, die den SuS angeboten werden, werden beibehalten (Art. 21). Zwei neue Artikel (Nr. 22 und 23) zielen auf eine bessere Integration der SuS in die Gesellschaft ab: die Unterstützung der Mobilität und das Engagement für das Gemeinwohl. "Es wird sichergestellt, dass die Schülerinnen und Schüler ihre interkulturellen, gesellschaftlichen und persönlichen Kompe-tenzen weiterentwickeln. Es werden zudem Voraussetzungen geschaffen, die es erlauben, dass jede Schülerin und jeder Schüler an Austausch- und Mobilitätsaktivitäten in einer anderen Sprachregion der Schweiz oder des Auslands teilnimmt."

Schöne Absichten, deren Umsetzung wahrscheinlich zusätzliche Mittel erfordern wird...

9) Qualitätsmanagement

Der WVM als Lehrerverband begrüßt insbesondere den seit langem geforderten neuen Artikel 28: "Die Schulen verfügen über ein System der Qualitätsentwicklung und -sicherung". Es ist jedoch klar, dass ein Instrument, das sich darauf beschränkt, von aussen die Leistungen der Schüler zu messen und die Eignung für ein zentralisiertes System zu überprüfen, völlig ungeeignet wäre. Der WVM beantragt bereits jetzt das Recht, Teil der Kommission zu sein, die mit der Einführung eines solchen Systems beauftragt ist.

10) Inkrafttreten

Das Inkrafttreten der Reform wurde auf den 1. August 2024 festgesetzt, wobei die ersten Zeugnisse jedoch spätestens 2033 verlangt werden (und sogar 2039 für VD, NE und JU, die auf ein vierjähriges Gymnasium umstellen müssen). Mit anderen Worten, die ersten Walliser Schüler, die in das Kollegium eintreten und ab ihrem zweiten Jahr dem neuen MAR unterliegen, werden spätestens ab dem Schuljahr 2028 unterrichtet.

Einige neue Elemente wie der Unterricht zur nachhaltigen Entwicklung und die Politische Bildung sind in diesen Zeilen nicht enthalten. Diese Punkte fallen unter die RLPs (Rahmenlehrpläne), deren Entscheidung auf 2024 verschoben wurde.

Anhang : Tabelle der Stundenverteilung am Kollegium Spiritus Sanctus in Brig (aus einer von der VSG zur Verfügung gestellten Datei); eine andere Version, die auf dem Lycée-Collège de l'Abbaye de Saint-Maurice für das SF Spanisch basiert, finden Sie in der französischsprachigen Version dieser News.

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